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Landesarbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung Thüringen

lt. § 78 des
Sozialgesetzbuches VIII. (Kinder- und Jugendhilfe)
in Verbindung mit § 12, Abs. 2 des
Thüringer Gesetzes zur Ausführung
des
Sozialgesetzbuches VIII. -Ausführungsgesetz KJHAG-
Die
LAG Hilfen zur Erziehung ist ein freiwilliger
Zusammenschluss gleichberechtigter Vertreter
des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
sowie der überörtlich tätigen
anerkannten Träger
der
freien Jugendhilfe und der Träger geförderter überörtlicher Maßnahmen.
Seit 06.12.2005 ist sie ein
Zusammenschluss der LAG Heimerziehung und der LAG Ambulante Hilfen aus Thüringen,
die Beide schon Mitte
1993 gegründet wurden.
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